1 Geltungsbereich und Vertragsinhalt
1.1 Kompass Hund wird durch Sarah Feist vertreten. 1.2 Das Angebot der Hundebetreuung umfasst Halbtages-, Tages- und Urlaubsbetreuung.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle Dienstleistungen der Hundebetreuung.
2 Vertragsschluss
2.1 Ein Vertragsabschluss beginnt mit dem ersten Probeaufenthalt in der Betreuung.
2.2 Bevor der Hund in die Betreuung aufgenommen wird, erfolgt ein Kennenlerntreffen, sofern der Hund nicht bereits am Hundeschulunterricht teilnimmt und daher bekannt ist. Nach dem Kennenlerntreffen wird über eine eventuelle Betreuung entschieden.
2.3 Kompass Hund behält sich vor, Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Hundehalter/ die Hundehalterin, den nachfolgenden AGB Folge zu leisten.
3 Preise und Bezahlung
3.1 Von Kompass Hund ausgewiesene Preise sind Bruttopreise in EURO, die alle Preisbestandteile enthalten. Die Preise für die Betreuung sowie eventuell anfallende Anfahrtskosten können der aktuellen Preisliste auf der Website entnommen werden.
3.2 Preiserhöhungen behält sich Kompass Hund ausdrücklich vor.
3.3 Die Rechnung für die Betreuung wird nach der Anmeldung zur Betreuung per E-Mail versandt und ist im Vorhinein, spätestens am Anreisetag, zu begleichen.
Bankverbindung: Kyffhäusersparkasse | IBAN DE30820550004300151445 | BIC HELADEF1KYF
Betreff: Betreuung, Name des Hundes, Datum
4 Rücktritt
4.1 Der Kunde/ die Kundin kann jederzeit vor Beginn einer Leistung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Postanschrift der Hundeschule Kompass Hund, Nordalbingerweg 26, 22455 Hamburg, oder E-Mail-Eingang unter info@kompass-hund.com.
4.2 Bei einem Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
-
Bis eine Woche vor Beginn der Betreuung entstehen keine Kosten.
-
Bei Rücktritt innerhalb von weniger als einer Woche vor Beginn der Betreuung sind 50% der Kosten
fällig.
4.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet und werden voll berechnet.
4.4 Bei einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthaltes durch den Hundehalter/ die Hundehalterin werden keine Kosten erstattet.
4.5 Kompass Hund kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Hund Menschen oder andere Lebewesen gefährdet oder die Unterbringung aus anderen Gründen für Kompass Hund unzumutbar wird.
4.6 Kompass Hund behalt sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder dringende, unvorhergesehene persönliche Gründe eine Betreuung unmöglich machen. Die Betreuungsgebühr wird in diesen Fällen unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5 Konditionen für die Betreuung
5.1 Kompass Hund gewährleistet jedem in die Betreuung aufgenommenen Hund während des vereinbarten Aufenthaltszeitraumes einen artgerechten und so weit wie möglich nach den Wünschen des Hundehalters/ der Hundehalterin ausgerichteten Aufenthalt. Der Hundehalter / die Hundehalterin wird über Unterbringung und Haltung bei Kompass Hund informiert.
5.2 Der in Betreuung gegebene Hund wird, sofern nicht anders vereinbart, am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit durch den Halter/ die Halterin abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung des Termins, gilt die Annahme, der Eigentümer/ die Eigentümerin habe seinen/ ihren Eigentumsanspruch an seinem/ ihrem Hund entschädigungslos aufgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter/ der Hundehalterin in Rechnung gestellt.
5.3 Zeigt das Tier Anzeichen einer Erkrankung oder ist verletzt, ist Kompass Hund ermächtigt, einen Tierarzt hinzuzuziehen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter/ die Hundehalterin übernommen. Der Hundehalter/ die Hundehalterin hat dafür Sorge zu tragen, dass Kompass Hund zum Hinterlassen von Nachrichten Kontaktdaten vorliegen hat.
6 Voraussetzungen für die Betreuung
6.1 Es dürfen nur Hunde in die Betreuung gegeben werden, die behördlich registriert sind. Die Chipnummer des Hundes ist bei Vertragsschluss vorzulegen.
6.2 Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin hat für seinen/ ihren Hund eine Tierhalterhaftpfichtversicherung vor Betreuungsbeginn abzuschließen und dies durch die Versicherungsnummer zu belegen.
6.3 Nur ausreichend haftpflichtversicherte und durchgeimpfte Hunde (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, und Tollwut) dürfen am Unterricht teilnehmen. Versicherungsschein und Impfpass müssen der Hundebetreuung bei Vertragsschluss und später nach Aufforderung vorgelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Kompass Hund berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters/ der Hundehalterin nachzuholen. Zudem gehen Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen zu Lasten des Hundehalters. Kompass Hund übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus.
7 Pflichten des Kunden/ der Kundin
7.1 Sollte es Besonderheiten bei der Verpfegung und/oder der medizinischen Versorgung beim Hund geben, müssen diese unbedingt angegeben werden.
7.2 Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpfichtet, Kompass Hund ansteckende Krankheiten, Ungezieferbefall sowie chronische gesundheitliche Beschwerden / Einschränkungen seines/ ihres zu betreuenden Hundes bzw. die Läufgkeit seiner/ ihrer zu betreuenden Hündin rechtzeitig vor der Betreuung anzuzeigen, sodass Kompass Hund über eine Betreuung entscheiden kann.
7.3 Ziff. 7.1 gilt entsprechend für eine gesteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, die zu einer Störung des Betreuungsalltags führen können; diese sind, sofern bekannt, jedoch schon beim Erstkontakt (telefonisch, schriftlich oder persönlich) mitzuteilen.
7.4 Verletzt der Kunde/ die Kundin seine/ihre Mitteilungspfichten gemäß Ziffer 7.1. oder 7.2 und/oder macht er/ sie entgegen seiner/ ihrer Versicherung im Anmeldeformular falsche Angaben, so ist Kompass Hund berechtigt, den Hund aus wichtigem Grund fristlos von der Betreuung auszuschließen und den Vertrag zu beenden.
8 Haftungsbeschränkung
8.1 Kompass Hund schließt jede Haftung auf Schadensersatz aus. Ausgenommen davon sind grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Verletzungen. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Hundehalter/ die Hundehalterin gibt seinen/ ihren Hund auf eigene Gefahr in die Kompass Hund Betreuung.
8.2 Sollte der Hund trotz Sorgfaltspficht des Kompass Hund Teams entlaufen oder Schäden bei Drittpersonen anrichten, wird die Haftung unsererseits abgelehnt. Schäden im Haus, am Hof und am PKW von Kompass Hund sowie am Eigentum Dritter, die durch den Hund verursacht werden, müssen vom Hundehalter/ von der Hundehalterin in Höhe der entstandenen Kosten selbst getragen werden.
8.3 Für mögliche auftretende Folgen einer zur Zeit der Betreuung läufgen Hündin wird keine Haftung übernommen.
9 Gerichtsstand, Rechtswohl
9.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Hundehalter/ der Hundehalterin und der Hundebetreuung fndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.2 Gerichtsstand ist Hamburg.
10 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen dem Hundehalter/ der Hundehalterin und der Hundebetreuung hiervon unberührt.